( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 21.12.2000, Aktenzeichen: 4 U 222/99 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 4 U 222/99

Urteil vom 21.12.2000


Leitsatz:Meldet der Versicherungsnehmer seinem Betriebshaftpflichtversicherer Schäden, für die der Versicherer die Eintrittspflicht ablehnt, und kündigt der Versicherungsnehmer nach weiteren vergeblichen Bemühungen um Regulierung den Versicherungsvertrag "mit sofortiger Wirkung wegen Nichtregulierung der Versicherungsfälle", so ist die außerordentliche Kündigung nach § 9 II Nr. 2 AHB, die der Versicherer mangels berechtigter Ansprüche zurückweist, in eine ordentliche Kündigung umzudeuten, weit es für den Versicherer auf der Hand liegt, dass der verärgerte Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis nicht länger als notwendig aufrecht erhalten will.
Rechtsgebiete:VVG, AHB
Vorschriften:VVG § 158 Abs. 3, AHB § 9 II Nr. 2,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 11 O 52/99
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 21.12.2000, Aktenzeichen: 4 U 222/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-21-12-2000-az-4-u-22299

"OLG-DUESSELDORF - 21.12.2000, 4 U 222/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN