JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 19.12.2000, Aktenzeichen: 8 U 5/00
| Leitsatz: | 1. Der Umstand, daß es bei einer Patientin trotz durchgeführter Tubensterilisation zu einer erneuten Schwangerschaft gekommen ist, spricht nicht - auch nicht im Wege eines Anscheinsbeweises - für eine Fehlerhaftigkeit des Sterilisationseingriffes. 2. Eine gerichtliche Beweisanordnung mit dem Ziel einer Überprüfung der beanstandeten ärztlichen Maßnahmen im Rahmen eines operativen Eingriffs kommt auch dann nicht in Betracht, wenn die Patientin dem ausdrücklich zustimmt (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung). 3. Im Rahmen der Durchführung einer Tubenligatur bedarf es der ausdrücklichen Aufklärung der Patientin über das auch nach der Sterilisation verbleibende (geringe) Schwangerschaftsrisiko. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg 8 O 243/99 |
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