( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 19.12.2000, Aktenzeichen: 8 U 5/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 8 U 5/00

Urteil vom 19.12.2000


Leitsatz:1.

Der Umstand, daß es bei einer Patientin trotz durchgeführter Tubensterilisation zu einer erneuten Schwangerschaft gekommen ist, spricht nicht - auch nicht im Wege eines Anscheinsbeweises - für eine Fehlerhaftigkeit des Sterilisationseingriffes.

2.

Eine gerichtliche Beweisanordnung mit dem Ziel einer Überprüfung der beanstandeten ärztlichen Maßnahmen im Rahmen eines operativen Eingriffs kommt auch dann nicht in Betracht, wenn die Patientin dem ausdrücklich zustimmt (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).

3.

Im Rahmen der Durchführung einer Tubenligatur bedarf es der ausdrücklichen Aufklärung der Patientin über das auch nach der Sterilisation verbleibende (geringe) Schwangerschaftsrisiko.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713,
Verfahrensgang:LG Duisburg 8 O 243/99

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 19.12.2000, Aktenzeichen: 8 U 5/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-19-12-2000-az-8-u-500

"OLG-DUESSELDORF - 19.12.2000, 8 U 5/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN