JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 19.06.2007, Aktenzeichen: I-21 U 164/06
| Leitsatz: | 1. Hat der erkennende Richter einen den Parteien erteilten Hinweis nicht ins Protokoll aufgenommen, ist diese Sachlage im Berufungsverfahren so zu behandeln, als sei der Hinweis nicht erteilt worden. Diese Wirkung kann nicht durch einen Aktenvermerk des Richters, der den Parteien nicht zugegangen ist, beseitigt werden. 2. Ohne konkreten Hinweis darauf, dass vom Auftraggeber in die Übernahme der Kosten für den Fall eingewilligt wird, dass sich später die fehlende Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Schäden herausstellen sollte, kann ein entsprechender Vertragsschluss nicht angenommen werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 631, ZPO § 139, |
| Stichworte: | Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag? Hinweis nach § 139 ZPO, |
| Verfahrensgang: | LG Wuppertal 17 O 230/04 vom 24.05.2006 |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 19.06.2007, Aktenzeichen: I-21 U 164/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 19.06.2007, I-21 U 164/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum