( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 19.06.2007, Aktenzeichen: I-21 U 164/06 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-21 U 164/06

Urteil vom 19.06.2007


Leitsatz:1. Hat der erkennende Richter einen den Parteien erteilten Hinweis nicht ins Protokoll aufgenommen, ist diese Sachlage im Berufungsverfahren so zu behandeln, als sei der Hinweis nicht erteilt worden. Diese Wirkung kann nicht durch einen Aktenvermerk des Richters, der den Parteien nicht zugegangen ist, beseitigt werden.

2. Ohne konkreten Hinweis darauf, dass vom Auftraggeber in die Übernahme der Kosten für den Fall eingewilligt wird, dass sich später die fehlende Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für Schäden herausstellen sollte, kann ein entsprechender Vertragsschluss nicht angenommen werden.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 631, ZPO § 139,
Stichworte:Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag? Hinweis nach § 139 ZPO,
Verfahrensgang:LG Wuppertal 17 O 230/04 vom 24.05.2006

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 19.06.2007, Aktenzeichen: I-21 U 164/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-19-06-2007-az-i-21-u-16406

"OLG-DUESSELDORF - 19.06.2007, I-21 U 164/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN