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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 18.05.2004, Aktenzeichen: I-4 U 162/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-4 U 162/03

Urteil vom 18.05.2004


Leitsatz:Der Geschädigte, der für eine Reise nach Kenia von seiner damaligen Partnerin unter Berufung auf ihre Mutter, die sie fälschlich als tropenerfahrene Ärztin ausgab, zur Malariaprophylaxe das verschreibungspflichtige Medikament RESOCHIN erhalten hat und gleichwohl an Malaria erkrankt ist, hat gegen seine frühere Partnerin wegen der dauerhaften Schädigung seiner Gesundheit keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn er an der Reise mit bloßer RESOCHIN-Prophylaxe teilgenommen hat, obwohl Freunde darauf hingewiesen hatten, dass ein von ihnen befragtes Tropeninstitut das Medikament LARIAM empfehle, und deshalb von der Reise Abstand genommen hatten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Wuppertal 1 O 300/02 vom 12.08.2003
Rechtskraft:ja

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