( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 17.08.2001, Aktenzeichen: 22 U 9/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 9/01

Urteil vom 17.08.2001


Leitsatz:1.

Voraussetzungen der widerlegbaren Vermutung des § 6 Abs. 1 UmweltHG, dass ein Schaden - hier: Flugrost an Kraftfahrzeugen - durch eine bestimmte Anlage im Sinne von § 1 UmweltHG verursacht worden ist, sind die abstrakte und die konkrete Eignung dieser Anlage, den Schaden zu verursachen; Darlegung und Beweis der abstrakten und der konkreten Kausalität obliegen dem Anspruchsteller.

2.

Bei einem Anspruch aus § 823 BGB wegen durch Schadstoffemissionen verursachter Schäden kommt eine Beweiserleichterung oder -umkehr für die Kausalität in Betracht, wenn eine Überschreitung der durch Verwaltungsvorschriften oder durch Bestimmungen und Auflagen der Betriebsgenehmigung festgelegten Emissionswerte feststeht.
Rechtsgebiete:UmweltHG, BGB
Vorschriften:UmweltHG § 1, UmweltHG § 6, BGB § 823,
Verfahrensgang:LG Duisburg 8 O 341/00
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 17.08.2001, Aktenzeichen: 22 U 9/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-17-08-2001-az-22-u-901

"OLG-DUESSELDORF - 17.08.2001, 22 U 9/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN