JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 17.08.2000, Aktenzeichen: 8 U 217/98
| Leitsatz: | 1) Eine Epicondylitis (sog Tennisarm)wird durch Injektionen mit cortisonhaltigen Medikamenten sachgerecht behandelt. 2) Die Wahl zwischen einer Kristallsuspension (Triamhexal) und einem wasserlöslichen Cortisonpräparates liegt im Ermessen des Arztes. Die Darreichungsformen unterscheiden sich lediglich in der längeren Wirkungsdauer des kristallinen Medikamentes; im Risikospektrum bei der Anwendung der Medikamente bestehen keine Unterschiede. 3) Die mehrfache Verabreichung von Injektionen mit 10 mg des cortisonhaltigen Medikamentes Triamhexal ist jedenfalls in Abständen von 6 Wochen medizinisch korrekt. Eine Dosierung von 40 mg im Rahmen einer einzigen Injektion ist hingegen wegen der hiermit einher gehenden Steigerung der mit einer Cortisonbehandlung verbundenen Risiken nicht sachgerecht. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 823 Abs. 1, BGB § 897, BGB § 291, BGB § 288 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 97, ZPO § 92 Abs. 2, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, ZPO § 713, |
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