JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 16.11.2000, Aktenzeichen: 8 U 86/00
| Leitsatz: | Wird ein Rechtsanwalt damit beauftragt, Ansprüche wegen eines angeblichen chirurgischen Fehlverhaltens ( hier : Amputation des Daumens und anschließende Transposition des Zeigefingers ) gegen einen Arzt geltend zu machen, ist er nicht verpflichtet, von sich aus die Wirksamkeit der präoperativen Aufklärung zu prüfen; vielmehr kann er davon ausgehen, der Mandant werde seinerseits darauf hinweisen, daß der Eingriff für ihn überraschend und ohne rechtfertigende Einwilligung erfolgt sei: |
| Rechtsgebiete: | BGB, BRAO, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 611, BGB § 242, BGB § 276, BGB § 249 ff., BRAO § 51 b, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg 6 O 262/99 |
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