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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 15.01.1999, Aktenzeichen: 22 U 118/98 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 118/98

Urteil vom 15.01.1999


Leitsatz:Leitsätze:

1.

Aus einer im Rahmen eines langfristigen Werkvertrags durch den Besteller gegebenen Umsatzgarantie verbunden mit dem Versprechen, bei Nichterfüllung der Garantie Vorauszahlungen auf den Werklohn für spätere höhere Aufträge zu leisten, kann der Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht mehr Vorauszahlung, sondern allenfalls Schadenersatz wegen Verletzung der Umsatzgarantie verlangen.

2.

Die außerordentliche Kündigung eines langfristigen Werkvertrags kann der Besteller nicht mehr auf Schmiergeldzahlungen an einen seiner Mitarbeiter stützen, wenn ihm diese bereits mehr als einen Monat vor der fristlosen Kündigung bekannt waren und er die Kündigung erst mehr als ein Jahr später zusätzlich hiermit begründet.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 631, BGB § 632, BGB § 626,

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