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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 14.09.2001, Aktenzeichen: 22 U 59/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 59/01

Urteil vom 14.09.2001


Leitsatz:1.

Ein in erster Instanz tätig gewesener Sachverständiger kann im Berufungsverfahren grundsätzlich nur noch wegen dort zutage getretener Gründe abgelehnt werden.

2.

Die Vereinbarungen der Bauvertragspartner über die Errichtung des Kellers eines Zweifamilienhauses einerseits und des weiteren Rohbaus andererseits, über die jeweils eine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt worden ist, stellen gleichwohl einen einheitlich zu beurteilenden Vertrag dar, wenn das Verhalten beider Vertragspartner einen für die rechtliche Einheit an sich selbständiger Vereinbarungen ausreichenden Einheitlichkeitswillen erkennen lässt.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Vorschriften:ZPO § 406 Abs. 2, BGB § 631,
Verfahrensgang:LG Krefeld 3 O 97/96
Rechtskraft:ja

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