JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 13.11.2001, Aktenzeichen: 4 U 184/00
| Leitsatz: | 1. Das Begehren der Versicherungsnehmerin, ihr die Versicherungssumme aus der von ihr abgeschlossenen Aussteuerversicherung wegen Eheschließung des - auch von anderen Personen z. T. mehrfach versicherten - Jugendlichen auszuzahlen, ist rechtsmissbräuchlich und unbegründet, wenn sich aus Indizien ergibt, dass der in Deutschland geborene, noch nicht 17 Jahre alte Versicherte während eines Urlaubs in der Türkei die fünf Jahre ältere Frau nur zwecks Auszahlung der Versicherungssumme und Erlangung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis für sie geheiratet hat, eine persönliche Bindung aber weder beabsichtigt war noch besteht. 2. Dessen ungeachtet steht der Versicherungsnehmerin der Rückkaufswert der Aussteuerversicherung zu. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 242, |
| Verfahrensgang: | LG Mönchengladbach 1 O 345/99 |
| Rechtskraft: | ja |
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