JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 12.05.2000, Aktenzeichen: 22 U 210/99
| Leitsatz: | BGB §§ 823, 839 Leitsätze: 1. Der für die Wartung der Verkehrssicherungsmaßnahmen an einer innerstädtischen Straßenbaustelle verantwortliche Unternehmer genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn er eine in der deutlich gekennzeichneten Baustelle betriebene und 30m vorher angekündigte Ampelanlage an einem Fußgängerüberweg alle zwei Tage während der Arbeitszeit auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. 2. Der Straßenbaulastträger erfüllt seine Verkehrssicherungspflicht an einer solchen Baustelle durch unregelmäßige Kontrollen zweimal pro Woche. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.5.2000 - 22 U 210/99 rechtskräftig |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 839, |
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