JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 10.06.2003, Aktenzeichen: 4 U 200/02
| Leitsatz: | Ein Versicherungsnehmer, der zunächst geschäftsführendes Vorstandsmitglied einer von einer Landesregierung initiierten Aktiengesellschaft für Beratungen und Qualifizierungsmaßnahmen "rund um Multimedia" war und danach aufgrund eines Beratungsvertrages mit der Landesregierung ähnliche Tätigkeiten entfaltete, ist als berufsunfähig anzusehen, ohne dass es einer näheren Klärung seines Tätigkeitsfeldes und daran etwa anknüpfender Verweisungsmöglichkeiten bedarf, wenn er aufgrund von Hirninfarkten und einer Belastungsinsuffizienz des Herzens jedweder Managertätigkeit schon ganz allgemein nicht mehr gewachsen ist. |
| Rechtsgebiete: | BB-BUZ |
| Vorschriften: | BB-BUZ § 2, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 11 O 342/00 vom 09.08.2002 |
| Rechtskraft: | ja |
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