( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 09.05.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 82/00 - 32/00 I 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 2b Ss 82/00 - 32/00 I

Urteil vom 09.05.2000


Leitsatz:StPO § 318 Abs. 1

Die von dem Angeklagten erklärte Beschränkung seiner Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs ist nicht allein deshalb unwirksam, weil das Berufungsgericht - unter Missachtung der Rechtskraft des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils - dem erstinstanzlich festgestellten Sachverhalt entgegenstehende Feststellungen trifft und deshalb zu der Überzeugung gelangt, der Schuldspruch des Amtsgerichts sei nicht gerechtfertigt und der Angeklagte müsse statt dessen freigesprochen werden.

OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat,
Urteil vom 09.05.2000 - 2b Ss 82/00 - 32/00 I
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 318 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 09.05.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 82/00 - 32/00 I anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-09-05-2000-az-2b-ss-8200---3200-i

"OLG-DUESSELDORF - 09.05.2000, 2b Ss 82/00 - 32/00 I" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN