( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 08.12.2000, Aktenzeichen: 22 U 107/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 107/00

Urteil vom 08.12.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1.

Wird eine vom Auftragnehmer hergestellte maschinelle Anlage zum Auftraggeber gebracht und von diesem abgenommen, einigen sich die Vertragspartner jedoch anschließend, daß der Auftragnehmer die Anlage überarbeitet und fertigstellt, so ist davon auszugehen, daß eine erneute Abnahme stattfinden soll.

2.

Eine Beweisvereitelung, die zu einer Beweislastumkehr oder zu einer Beweiserleichterung für die beweispflichtige Gegenpartei führt, liegt nur vor, wenn eine Partei die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert; dabei ist das Verhalten beider Parteien zu würdigen und eine Umkehr der Beweislast jedenfalls zu verneinen, wenn der Beweispflichtige selbst die Beweisnot schuldhaft mitverursacht hat.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 640, ZPO § 287,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 08.12.2000, Aktenzeichen: 22 U 107/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-08-12-2000-az-22-u-10700

"OLG-DUESSELDORF - 08.12.2000, 22 U 107/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN