( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 08.10.2002, Aktenzeichen: 4 U 27/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 4 U 27/02

Urteil vom 08.10.2002


Leitsatz:Wenn es ein Rechtsanwalt im Rahmen einer als "Treuhandvertrag" bezeichneten Vereinbarung übernimmt, ein Investitionskapital nach Austausch "Zug um Zug gegen eine refinanzierbare Bankgarantie" in enger Zusammenarbeit mit einem nicht genannten Koordinator im eigenen Namen zu investieren und mit einem Gewinn von 400 % in ca. 6 Wochen zurück zu zahlen, und dabei erklärt, sämtliche Finanztransaktionen zur Erwirtschaftung des Gewinns seien völlig legal, gehört das weder zu den durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckten Tätigkeiten als Rechtsanwalt gehören noch zur mitversicherten Tätigkeit als "Sachwalter", weil nicht die treuhänderischen Elemente der Betätigung das Gepräge geben, sondern die risikolose Vermehrung der eingesetzten Gelder, so dass - ungeachtet des dem Rechtsanwalt seines Berufs wegen entgegengebrachten Vertrauens - die nicht versicherte wirtschaftliche Tätigkeit dominiert.
Rechtsgebiete:AVB
Vorschriften:AVB § 4 (5),
Stichworte:AVB Vermögenschaden-Haftpflichtvers. von Rechtsanwälten und Patentanwälten,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 11 O 173/01 vom 20.11.2001
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 08.10.2002, Aktenzeichen: 4 U 27/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-08-10-2002-az-4-u-2702

"OLG-DUESSELDORF - 08.10.2002, 4 U 27/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN