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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 08.10.2002, Aktenzeichen: 4 U 229/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 4 U 229/01

Urteil vom 08.10.2002


Leitsatz:Der Erbe eines Geschäftsgrundstücks im Beitrittsgebiet, der von einem Mieter ein Darlehen erhalten hat, das während der Mietzeit von 20 Jahren durch Verrechnung mit den Mietzinsansprüchen zurückgeführt werden sollte, ist zur Rückzahlung des Darlehns verpflichtet, nachdem der Mieter das Darlehen wirksam außerordentlich gekündigt hat, weil nach Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück die Erben der jüdischen Voreigentümer nach § 16 Abs. 2 VermG als Vermieter in das Mietverhältnis eingetreten, aber mangels werterhöhender Verwendung des Darlehens nicht zu dessen Rückzahlung verpflichtet sind.
Rechtsgebiete:BGB, VermG
Vorschriften:BGB § 607 Abs. 1, BGB § 571, BGB § 574, VermG § 16, VermG § 34,
Verfahrensgang:LG Kleve 1 O 561/99 vom 16.11.2001
Rechtskraft:ja

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