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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 08.02.2000, Aktenzeichen: 4 U 56/99 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 4 U 56/99

Urteil vom 08.02.2000


Leitsatz:Gibt der Berufsunfähigkeitsversicherer zulässigerweise ein befristetes Anerkenntnis seiner Leistungspflicht mit der Ankündigung ab, er werde wegen einer "Neuprüfung der Berufsunfähigkeit" rechtzeitig auf den Versicherungsnehmer zukommen, gewährt er nach Ablauf der Befristung die Leistungen über zwölf Monate vorbehaltlos weiter und setzt er erst neun Monate nach Ende der Befristung den Versicherungsnehmer von einer in Auftrag gegebenen weiteren Begutachtung in Kenntnis, so hat der Versicherer sich damit in einer Weise verhalten, die einem unbefristeten Anerkenntnis gleichsteht, und kann sich von seiner Leistungspflicht nur im Wege des Überprüfungsverfahrens nach § 7 BB-BUZ lösen.
Rechtsgebiete:BB-BUZ
Vorschriften:BB-BUZ § 5, BB-BUZ § 7,

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