JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 07.05.1999, Aktenzeichen: 22 U 219/98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Schiedsgutachten über den Verkehrswert eines durch Ausschachtungsarbeiten am Nachbargrundstück zum Einsturz gebrachten Gebäudes ist offenbar unrichtig, wenn sich die Unrichtigkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter, möglicherweise auch erst nach gründlicher Prüfung, aufdrängt; dabei kommt es grundsätzlich allein auf das Ergebnis an. 2. Wer sich auf offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens beruft, hat die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, welche die Unrichtigkeit begründen sollen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 319, |
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