JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 07.04.2000, Aktenzeichen: 22 U 188/99
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Mängelrügen, die mit Maßdifferenzen begründet werden, sind nur dann hinreichend bestimmt, wenn die Maßvorgaben und/oder die zulässigen Toleranzen sowie der Umfang der Maßabweichungen genannt werden; denn ohne diese Angaben kann nicht beurteilt werden, ob die gefertigten Werkstücke mangelhaft sind. 2. Die Rüge, gefertigte Tischgestelle seien unwinkelig und ihre Längen wichen um bis zu 4 mm nach oben und unten von der Vorgabe ab, ist unzureichend, weil nicht jede noch so geringe Maßabweichung einen Mangel darstellt, gewisse Maßtoleranzen vielmehr unschädlich sind. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 633, |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 07.04.2000, Aktenzeichen: 22 U 188/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 07.04.2000, 22 U 188/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum