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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 07.04.2000, Aktenzeichen: 22 U 188/99 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 22 U 188/99

Urteil vom 07.04.2000


Leitsatz:Leitsätze:

1.

Mängelrügen, die mit Maßdifferenzen begründet werden, sind nur dann hinreichend bestimmt, wenn die Maßvorgaben und/oder die zulässigen Toleranzen sowie der Umfang der Maßabweichungen genannt werden; denn ohne diese Angaben kann nicht beurteilt werden, ob die gefertigten Werkstücke mangelhaft sind.

2.

Die Rüge, gefertigte Tischgestelle seien unwinkelig und ihre Längen wichen um bis zu 4 mm nach oben und unten von der Vorgabe ab, ist unzureichend, weil nicht jede noch so geringe Maßabweichung einen Mangel darstellt, gewisse Maßtoleranzen vielmehr unschädlich sind.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 633,

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