JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 06.07.2004, Aktenzeichen: I-4 U 222/03
| Leitsatz: | 1. Kann der Versicherungsnehmer, dessen Ehefrau mit ihrem kaskoversicherten PKW nach Einnahme einer Überdosis von Diazepam-Tabletten einen Verkehrsunfall verursacht hat, ihre völlige Unzurechnungsfähigkeit nicht beweisen und ist deshalb von medikamentenbedingter Fahruntüchtigkeit der Ehefrau auszugehen, so kann daraus - anders als im Falle alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit - nicht ohne konkrete Anhaltpunkte auf subjektiv grob fahrlässiges Verhalten - mit der Folge der leistungsfreiheit des Kaskoversicherers - geschlossen werden, weil zwar bei Kraftfahrern die Hemmschwelle für ein Fahren trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit stark heraufgesetzt ist, dies jedoch auf die Fahruntüchtigkeit infolge der Einnahme von Medikamenten nicht ohne weiteres übertragbar ist. 2. Da eine Gefahrerhöhung einen Zustand von gewisser Dauer erfordert, tritt durch eine einmalige Fahrt unter Medikamenteneinfluss noch keine Gefahrerhöhung ein. |
| Rechtsgebiete: | VVG, AKB |
| Vorschriften: | VVG § 23, VVG § 25, VVG § 61, AKB § 12, AKB § 13, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 11 O 542/01 vom 28.10.2003 |
| Rechtskraft: | ja |
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