JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 06.07.2000, Aktenzeichen: 8 U 74/99
| Leitsatz: | 1) Hat ein im Lendenwirbelsäulenbereich zur Versteifung eingesetzter Kluger Fixateur aufgrund einer knöchernen Durchbauung seine ursprünglich notwendige Stützfunktion verloren, ist es angebracht, dieses Metallstück zu entfernen, um mögliche gesundheitliche Störungen, die sich aus dem Platzerfordernis des Fixateurs ergeben können, zu vermeiden. 2) Auch bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger operativer Vorgehensweise mit einem einwandfreien Operationsbesteck läßt sich nicht sicher vermeiden, daß von einem Knochenmeißel kleine Splitter abbrechen. 3) Im Rahmen der Aufklärung vor einer Operation zur Metallentfernung ist es ausreichend, wenn auf die Möglichkeit des Bruchs von Metallteilen und das Risiko, daß Metallteile im Körper verbleiben können, hingewiesen wird; einer Erwähnung der speziellen Gefahr des Abbruchs eines Splitters von einem Knochenmeißel bedarf es nicht. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 897, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 713, |
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