( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 04.12.2001, Aktenzeichen: 4 U 94/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 4 U 94/01

Urteil vom 04.12.2001


Leitsatz:1.

Übernimmt es der bisherige Geschäftsführer einer Tagungs- und Kongresservice GmbH nach seinem Ausscheiden, die von der neuen Geschäftsführung nicht fortgesetzten Geschäfte der GmbH in deren Auftrag und unter deren Namen, aber auf eigene Rechnung in dem von ihm unter der gleichen Anschrift betriebenen Reisebüro abzuwickeln, so haftet er für Zahlungen, die Kunden der GmbH für bei ihr angemietete Hotelzimmer geleistet haben, nicht wegen Firmenfortführung nach § 25 HGB.

2.

Soweit die GmbH mit ihren Geschäftspartnern keine Reisevermittlungsverträge, sondern Mietverträge für von ihr zu charternde Hotelschiffe abgeschlossen hat, ist der frühere Geschäftsführer und spätere Bevollmächtigte der GmbH mangels einer Vermögensbetreuungspflicht nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 Abs. 2, zweite Alt. StGB wegen Untreue schadensersatzpflichtig, wenn er die von den Geschäftspartnern geleisteten Vorauszahlungen nicht für die Charterung der Hotelschiffe eingesetzt hat.
Rechtsgebiete:HGB, BGB, StGB
Vorschriften:HGB § 25, BGB § 329, BGB § 823 Abs. 2, BGB § 826, StGB § 266 Abs. 1 zweite Alt., StGB § 263,
Verfahrensgang:LG Wuppertal 3 O 261/00
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Urteil vom 04.12.2001, Aktenzeichen: 4 U 94/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-urteil-vom-04-12-2001-az-4-u-9401

"OLG-DUESSELDORF - 04.12.2001, 4 U 94/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN