JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Urteil vom 02.11.2005, Aktenzeichen: I-15 U 23/05
| Leitsatz: | 1. Wer einen Auflieger über das Wochenende auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen verschlossenen, nachts beleuchteten und in unregelmäßigen Abständen von einem Bewachungsunternehmen bestreiften Firmengelände abstellt, handelt nicht leichtfertig und in dem Bewusstsein, das ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, wenn der gesamte Auflieger nebst Ladung vom Gelände entwendet wird. 2. Bei der Berechnung des Haftungshöchstbetrages nach § 431 HGB ist das Gewicht von Teilen der Ladung, die der Versender später wieder erlangt, nicht vom maßgeblichen Rohgewicht der Sendung abzuziehen. |
| Rechtsgebiete: | HGB |
| Vorschriften: | HGB § 425 Abs. 1, HGB § 431 Abs. 1, HGB § 435, |
| Stichworte: | Frachtführerhaftung, Verschulden, Leichtfertigkeit, Haftungshöchstbetrag, |
| Verfahrensgang: | LG Duisburg 22 O 159/03 vom 17.12.2004 |
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