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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFUrteil vom 02.09.2003, Aktenzeichen: I-4 U 15/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-4 U 15/03

Urteil vom 02.09.2003


Leitsatz:Hat der Versicherungsnehmer mit seinem neuen PKW mit Automatikgetriebe auf der Überführungsfahrt vom Hersteller zu seinem Wohnort auf der Autobahn einen Bus überholt und kam es unmittelbar danach zu einer Vollbremsung des PKW, so dass der Bus auf ihn auffuhr, ist der Kaskoversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Unfall auf einem Bedienungsfehler beruht, indem der bis dahin nur an Schaltgetriebe gewöhnte Versicherungsnehmer bei dem Versuch, in einen höheren Gang zu schalten, versehentlich auf das Bremspedal (anstelle des Kupplungspedals) getreten und den Wahlhebel des Automatikgetriebes bewegt hat.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 61,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 11 O 487/01 vom 27.11.2002
Rechtskraft:ja

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