JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 30.10.2000, Aktenzeichen: 3 Wx 92/00
| Leitsatz: | 1. Mit dem die Jahresabrechnung genehmigenden Beschluss der Wohnungseigentümer wird dem Verwalter stillschweigend Entlastung hinsichtlich der in der Abrechnung dargestellten Zahlungsvorgänge einschließlich des zugrunde liegenden Verwalterhandelns erteilt, wenn sich die Eigentümer die Entlastung nicht ausdrücklich oder zumindest schlüssig vorbehalten. 2. Ansprüche gegen den Verwalter wegen Vorgängen, die bei dem Genehmigungsbeschluss nicht bekannt oder erkennbar waren, können nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Verwaltungsbeirat die Vorgänge kannte oder kennen müsste. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 Abs. 3, WEG § 28 Abs. 3, |
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