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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 30.08.2002, Aktenzeichen: 3 Wx 213/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 213/02

Beschluss vom 30.08.2002


Leitsatz:Die Übertragung der Entscheidungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Frage der Erneuerung oder Reparatur der zentralen Heizungs- und Warmwasseranlage auf einen aus zwei Wohnungseigentümern bestehenden "Arbeitskreis" tangiert die Organisationsstrukturen der Gemeinschaft und kann daher nicht mit Stimmenmehrheit wirksam beschlossen werden.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 20, WEG § 21, WEG § 27,
Verfahrensgang:LG Krefeld 6 T 63/02 vom 29.05.2002
AG Krefeld 85 UR II 5/02 WEG

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