JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 30.03.2000, Aktenzeichen: 2b Ss 54/00 - 31/00 I
| Leitsatz: | Der Tatbestand des Erschleichens von Leistungen im Sinne des § 265a StGB ist erfüllt, wenn der Täter sich durch sein Verhalten mit dem Anschein der Ordnungsmäßigkeit umgibt, wie z.B. durch das Nichtlösen oder Nichtentwerten eines Fahrausweises sowie durch ein unauffälliges und unbefangenes Auftreten. Eines heimlichen Vorgehens des Täters, einer List, einer Täuschung oder einer Umgehung von Sicherungen oder Kontrollen bedarf es nicht. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 265 a, |
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