JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 30.01.2001, Aktenzeichen: 2b Ss 359/00 - 94/00 I
| Leitsatz: | 1) Veräußert der Angeklagte Betäubungsmittel an drei Tagen, so ist es rechtsfehlerhaft, ihn wegen einer Tat zu verurteilen, es sei denn, es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, daß bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren. 2) Der Umstand, daß der Angeklagte selbst nicht betäubungsabhängig ist, darf nur bei übersteigertem Gewinnstreben ( Profitgier ) strafschärfend berücksichtigt werden. |
| Rechtsgebiete: | BtMG, StGB |
| Vorschriften: | BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, StGB § 46 Abs. 2 Satz 2, |
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