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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 29.04.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 56/05 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 56/05

Beschluss vom 29.04.2005


Leitsatz:Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden.

Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird.
Rechtsgebiete:WE
Vorschriften:WEG § 24 Abs. 5, WEG § 43 Abs. 4, WEG § 47,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 19 T 208/04 vom 24.02.2005
AG Neuss 73 II 173/03

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