Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 29.01.2009, Aktenzeichen: I-10 W 104/08 

OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-10 W 104/08

Beschluss vom 29.01.2009


Leitsatz:1. Die Zwangsvollstreckung gegen den Erstschuldner ist regelmäßig als aussichtslos anzusehen, wenn der Erstschuldner mit bekanntem Sitz bzw. Aufenthaltsort im Ausland einer Zahlungsaufforderung der Gerichtskasse nicht nachkommt und gegen ihn ggf. im Ausland vollstreckt werden müsste.

2. Kommt die - hier mehrfach - übersandte Zahlungsaufforderung zurück, weil der Erstschuldner unter den jeweiligen Zustelladressen nicht wohnhaft bzw. ermittelbar ist, und ergeben sich auch keine sonstigen Anhaltspunkte für den tatsächlichen Aufenthaltsort des Erstschuldners, sind der Gerichtskasse weitere Ermittlungen nicht mehr zuzumuten. Die Voraussetzungen für eine Zweitschuldnerinanspruchnahme nach § 31 Abs. 2 GKG, § 8 Abs. 1 Satz 3 und 4 KostVfg NW sind dann gegeben.
Rechtsgebiete:GKG, Kostenvfg. NRW, ZRHO
Vorschriften:GKG § 31 Abs. 2, GKG § 66 Abs. 1, GKG § 72 Nr. 1, Kostenvfg. NRW § 8 Abs. 1, ZRHO § 43,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 29.01.2009, Aktenzeichen: I-10 W 104/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-DUESSELDORF - 29.01.2009, I-10 W 104/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum