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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 28.08.2002, Aktenzeichen: 3 Va 3/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Va 3/02

Beschluss vom 28.08.2002


Leitsatz:1.

Das Anerkennungsverfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG findet auch bei einer libanesischen Privatscheidung eines früheren libanesischen und nunmehr eingebürgerten deutschen Staatsangehörigen von einer Syrerin durch ein Religiöses Gericht unter deklaratorischer Registrierung (hier: Beschluss des Scharia-Gerichts über die Verstoßung und Eintragung durch den Standesbeamten) statt.

2.

Unterliegen die Wirkungen der Ehescheidung dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten "auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind" (Art. 17 Abs. 1 Satz 1; 14 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB), so kommt das am Ort der Eheschließung bzw. Ehescheidung geltende Recht (hier: des Libanon) zur Anwendung, sofern die Verbindung der Eheleute zu diesen Staat nicht als rein zufällig erscheint, wozu es genügt, dass einer der Ehegatten früher Angehöriger dieses Staates war.
Rechtsgebiete:FamRÄndG, EGBGB
Vorschriften:FamRÄndG Art. 7 § 1, EGBGB Art. 14, EGBGB Art. 17,

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