JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 28.08.2001, Aktenzeichen: 22 W 37/01
| Leitsatz: | 1. Ein Ablehnungsgesuch ist mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, wenn der abgelehnte Richter nach Verkündung eines erstinstanzlichen Grund- und Teilurteils, auf dessen Formulierungen die Ablehnung gestützt wird, wegen Erreichung der Altersgrenze aus dem Dienst ausgeschieden ist. 2. Ein Urteil kann nicht mit der Begründung erfolgreich angefochten werden, der Richter hätte abgelehnt werden können oder sei nach Erlass der Entscheidung abgelehnt worden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 42, |
| Verfahrensgang: | LG Krefeld 5 O 375/95 |
| Rechtskraft: | ja |
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