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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 28.07.2003, Aktenzeichen: I-3 Wx 203/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 203/03

Beschluss vom 28.07.2003


Leitsatz:Eine nach ihrem Inhalt und Umfang sowie einer Gesamtwürdigung des maßgeblichen Urkundeninhalts am Ziel der Finanzierung und des Grundbuchvollzuges eines Grundstückskaufvertrages orientierte, die Bestellung von Dienstbarkeiten einschließende Vollmachtgewährung an Mitarbeiter des Notars legt die Auslegung nahe, dass sämtliche auf das angestrebte Ziel gerichtete "Vollzugsmaßnahmen" im Rahmen der Zweckmäßigkeit bzw. Dienlichkeit von der Vollmacht erfasst werden sollten; Letzteres gilt auch hinsichtlich der für den grundbuchlichen Vollzug nachträglicher Rangrücktritte von Grundpfandrechten gegenüber einer Dienstbarkeit erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 GBO.
Rechtsgebiete:GBO, BGB
Vorschriften:GBO § 19, BGB § 880 Abs. 2 Satz 1, BGB § 881,

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