JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 28.03.2007, Aktenzeichen: VI-3 Kart 2/07 (V)
| Leitsatz: | Entscheidet die Bundesnetzagentur für eine Landesregulierungsbehörde, weil diese sie im Wege der Organleihe mit der selbständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben beauftragt hat, spricht diese Wahrnehmungszuständigkeit unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Zuständigkeitskonzentrationen im Bereich des EnWG dafür, die Bundesnetzagentur als die entscheidende Regulierungsbehörde i.S.d. § 75 Abs. 4 EnWG anzusehen, so dass deren Sitz für die Bestimmung des örtlich zuständigen Beschwerdegerichts maßgeblich ist. |
| Rechtsgebiete: | EnWG, Bekanntmachung |
| Vorschriften: | EnWG § 54 Abs. 2, EnWG § 75 Abs. 4, Bekanntmachung des Senats der Freien Hansestadt Bremen über die nach dem EnWG zuständige Behörde vom 25.10.2005 § 1, |
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