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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 27.10.2003, Aktenzeichen: I-3 Wx 156/03 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 156/03

Beschluss vom 27.10.2003


Leitsatz:Primäre Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum stehen den Wohnungseigentümern zu, welche Ersterwerber waren.

Ist die Eigentümergemeinschaft, die die Ansprüche geltend macht, nicht mehr personell identisch mit der ursprünglichen Gemeinschaft der Ersterwerber, so bleibt die Eigentümergemeinschaft zuständig, wenn die Ersterwerber die späteren Erwerber zur Geltendmachung ermächtigt haben.

Dabei ist regelmäßig zu vermuten, dass die späteren Erwerber von den Ersterwerbern stillschweigend ermächtigt worden sind.
Rechtsgebiete:BGB, WEG
Vorschriften:BGB § 667, BGB § 633, BGB § 634, BGB § 432, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, WEG § 21 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 19 T 409/01 vom 15.04.2003
AG Neuss 27c II 91/01 WEG

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