JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 27.10.2003, Aktenzeichen: I-3 Wx 156/03
| Leitsatz: | Primäre Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum stehen den Wohnungseigentümern zu, welche Ersterwerber waren. Ist die Eigentümergemeinschaft, die die Ansprüche geltend macht, nicht mehr personell identisch mit der ursprünglichen Gemeinschaft der Ersterwerber, so bleibt die Eigentümergemeinschaft zuständig, wenn die Ersterwerber die späteren Erwerber zur Geltendmachung ermächtigt haben. Dabei ist regelmäßig zu vermuten, dass die späteren Erwerber von den Ersterwerbern stillschweigend ermächtigt worden sind. |
| Rechtsgebiete: | BGB, WEG |
| Vorschriften: | BGB § 667, BGB § 633, BGB § 634, BGB § 432, WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2, WEG § 21 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 19 T 409/01 vom 15.04.2003 AG Neuss 27c II 91/01 WEG |
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