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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 27.06.2001, Aktenzeichen: 3 Wx 156/01 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 156/01

Beschluss vom 27.06.2001


Leitsatz:Ernstliche Zweifel am Fortleben eines Verschollenen bestehen dann, wenn Leben und Tod bei vernünftiger Betrachtungsweise gleichermaßen ungewiss sind und über das Schicksal des Betroffenen keine Nachrichten zu erlangen sind, obwohl sie nach Lage des Falles zu erwarten gewesen wären.

Insofern sind auch der Gesundheitszustand und das Alter des Betroffenen zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:VerschG, FGG
Vorschriften:VerschG § 1, VerschG § 2, FGG § 27,
Verfahrensgang:LG Duisburg 12/22 T 241/00
AG Oberhausen 10 II 5/00 TE

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