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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 27.05.2002, Aktenzeichen: 3 Wx 40/02 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 Wx 40/02

Beschluss vom 27.05.2002


Leitsatz:1.

Die Ersetzung zweier 16 Jahre alter je 750 l fassender Warmwasserboiler, von denen einer defekt ist, durch einen neuen 500 l Boiler aus Edelstahl, der durch sein besseres Heizsystem warmes Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung stellt, ist keine bauliche Veränderung, sondern eine mit Mehrheit zu beschließende - modernisierende - Instandsetzung.

2.

Bei mehreren gleichwertigen Lösungen steht der Eigentümergemeinschaft ein Ermessensspielraum bei der Auswahl der in Betracht kommenden Maßnahmen zu.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 21 Abs. 4, WEG § 22 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf 25 T 96/01
AG Düsseldorf 291 II 231/00 WEG

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