JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 25.01.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 326/04
| Leitsatz: | 1. Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter sein Honorar der Instandhaltungsrücklage entnimmt. 2. Soll die Vergütung eines Wohnungseigentumsverwalters erhöht werden, so bedarf es dazu grundsätzlich eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer, in dessen Ausführung sodann der Änderungsvertrag zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu schließen ist. Eine Klausel im formularmäßigen Verwaltervertrag, wonach Verwaltergebühren der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung angepasst werden können, ist nach § 307 Abs. 1 BGB ungültig. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 26, WEG § 27, BGB § 307 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Krefeld 6 T 205/04 vom 27.10.2004 AG Krefeld 86 UR II 73/03 WEG |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 25.01.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 326/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 25.01.2005, I-3 Wx 326/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum