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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 25.01.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 326/04 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 326/04

Beschluss vom 25.01.2005


Leitsatz:1. Es widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Verwalter sein Honorar der Instandhaltungsrücklage entnimmt.

2. Soll die Vergütung eines Wohnungseigentumsverwalters erhöht werden, so bedarf es dazu grundsätzlich eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer, in dessen Ausführung sodann der Änderungsvertrag zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter zu schließen ist. Eine Klausel im formularmäßigen Verwaltervertrag, wonach Verwaltergebühren der allgemeinen Verwaltungskostenentwicklung angepasst werden können, ist nach § 307 Abs. 1 BGB ungültig.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 26, WEG § 27, BGB § 307 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Krefeld 6 T 205/04 vom 27.10.2004
AG Krefeld 86 UR II 73/03 WEG

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