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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 24.09.2004, Aktenzeichen: I-3 Wx 233/04 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 233/04

Beschluss vom 24.09.2004


Leitsatz:Durch die Entscheidung des WEG-Gerichts, wonach die Wohnungseigentümer mangels Beschlusskompetenz nicht mit Mehrheitsbeschluss die Teilungserklärung dahin geändert haben, dass ein Gewerbe auch als Wohnung genutzt werden könne, steht nicht zugleich rechtskräftig fest, dass die aktuelle Teilungserklärung die Nutzung eines bestimmten als Gewerbe ausgewiesenen Eigentums als Wohnung verbietet.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 45 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Mönchengladbach 5 T91/04 vom 12.07.2004
AG Mönchengladbach 17 II 57/03 WEG

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