( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 24.06.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 33/09 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 33/09

Beschluss vom 24.06.2009


Leitsatz:1. Die rechtliche Zulässigkeit der Eintragung des geschlechtsneutralen türkischen Vornamens "Erva" für einen Jungen ohne Beilegung eines das Geschlecht eindeutig kennzeichnenden weiteren Vornamens hängt davon ab, ob "Erva" in der Türkei ein gebräuchlicher Vorname für Mädchen ist.

2. Stellt sich (hierzu sind von der Tatsacheninstanz noch ergänzende Feststellungen zu treffen) heraus, dass "Erva" in der Türkei ein gebräuchlicher Vorname von Mädchen ist, so war die Eintragung allein dieses Vornamens rechtlich unzulässig, wurde das Namensbestimmungsrecht der Eltern nicht rechtswirksam ausgeübt und kann ein zulässiger Vorname für den Jungen (hier: "Efe") antragsgemäß im Wege der Berichtigung eingetragen werden.
Rechtsgebiete:PStG, EGBGB, StAG, BGB, GG, FGG
Vorschriften:PStG § 47 Abs. 1 Satz 1, PStG § 48, EGBGB Art. 10 Abs. 1, StAG § 4 Abs. 3, BGB § 1626 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 2, FGG § 12,
Verfahrensgang:LG Duisburg, 12 T 285/08 vom 16.01.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 24.06.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 33/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-24-06-2009-az-i-3-wx-3309

"OLG-DUESSELDORF - 24.06.2009, I-3 Wx 33/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN