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JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 24.05.2007, Aktenzeichen: I-24 W 25/07 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-24 W 25/07

Beschluss vom 24.05.2007


Leitsatz:1. Die Parteien können den beim Landgericht anhängigen Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären, indem sie ihre Erklärungen zu richterlichem Protokoll eines Amtsgerichts (in einer anderen Sache) abgeben und die Übersendung dieses Protokolls an das Landgericht veranlassen.

2. Die Erledigungserklärungen sind auch noch nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht bis zum Ende des Rechtszuges wirksam.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91a, ZPO § 129a,
Verfahrensgang:LG Wuppertal 7 O 136/06 vom 27.03.2007
Rechtskraft:ja

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