JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 24.01.2003, Aktenzeichen: 3 Wx 381/02
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Änderung einer in der Teilungserklärung für ein Teileigentum als "Büroräume" festgelegten Nutzungsbestimmung kann gegeben sein, wenn eine reale Möglichkeit, das Teileigentum entsprechend zu nutzen oder zu verwerten, nicht besteht und die Nutzung als Wohnung die übrigen WE nicht mehr beeinträchtigt als eine Nutzung als Büroräume. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 10, BGB § 242, |
| Verfahrensgang: | LG Wuppertal 10 T 30/02 vom 31.10.2002 AG Wuppertal 93 UR II 180/01 WEG |
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