( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 23.10.2000, Aktenzeichen: 26 W 16/00 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 26 W 16/00

Beschluss vom 23.10.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1.

Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich grundsätzlich nach dem des Rechtsstreits, dessen Vorbereitung es dient.

2.

Ist bei Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens noch unklar, ob das Beweisergebnis einen Nachbesserungs- oder einen Wandlungsanspruch stützen soll, so ist es billig, den Streitwert nach dem Mittel zu bestimmen, welches sich aus einem Vergleich der beiden Interessenslagen ergibt.
Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Vorschriften:GKG § 25 Abs. 3, GKG § 12 Abs. 1, ZPO § 3, ZPO § 493 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 23.10.2000, Aktenzeichen: 26 W 16/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-23-10-2000-az-26-w-1600

"OLG-DUESSELDORF - 23.10.2000, 26 W 16/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN