( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 23.07.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 28/09 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-3 Wx 28/09

Beschluss vom 23.07.2009


Leitsatz:1. Der im WEG-Verfahren an die Wohnungseigentümer gerichtete Antrag, einer Abrechnung der Kosten der Müllbeseitigung nach Personenzahl statt nach Miteigentumsanteilen zuzustimmen, erfordert mit Blick auf das Rechtschutzbedürfnis grundsätzlich die Vorbefassung der Wohnungseigentümerversammlung mit der Angelegenheit.

2. Ist die Verteilung der Kosten der individuellen Wasserversorgung des Sondereigentums nicht durch Gesetz, Vereinbarung oder Beschluss geregelt, so entspricht die Einführung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung dieser Kosten im Allgemeinen ordnungsgemäßer Verwaltung, sofern nicht die Aufwendungen für die Verbrauchserfassung die - in Anlehnung an das Kürzungsrecht des Nutzers nach § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenVO bei bestimmungswidrig unterbliebener Abrechnung nach Verbrauch - mit 15 % anzunehmende Ersparnis übersteigen, die sich über zehn Jahre hinaus erzielen lässt.
Rechtsgebiete:WEG, HeizkostenVO
Vorschriften:WEG § 16 Abs. 3, WEG § 21 Abs. 4, HeizkostenVO § 11 Abs. 1 Nr. 1a, HeizkostenVO § 11 Abs. 1 Nr. 2, HeizkostenVO § 12 Abs. 1 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Mönchengladbach, 5 T 87/08 vom 20.01.2009

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 23.07.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 28/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-23-07-2009-az-i-3-wx-2809

"OLG-DUESSELDORF - 23.07.2009, I-3 Wx 28/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN