( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-DUESSELDORFBeschluss vom 23.02.2008, Aktenzeichen: I-26 W 6/06 AktE 



OLG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: I-26 W 6/06 AktE

Beschluss vom 23.02.2008


Leitsatz:1. Sofern sich das erstinstanzliche Verfahren nach § 306 AktG a. F. und das Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG richtet, bleibt die abhängige Gesellschaft trotz der Wertung des § 5 Nr. 1 SpruchG Beschwerdegegnerin.

2. Es verstößt nicht gegen den Grundsatz der "vollen Entschädigung", wenn der Unternehmenswert auf den Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung abgezinst wird und die Abfindung gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG erst nach Ablauf des Tages, an dem der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wirksam geworden ist, verzinst wird.

3. Es ist unbedenklich, wenn der Zinssatz gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG geringer als der Kapitalisierungszinssatz ist.

4. Die Frage, ob im Falle einer formwechselnden Umwandlung einer abhängigen Gesellschaft für einzelne außenstehende Aktionäre die Abfindung um möglicherweise entstehende persönliche Ertragssteuern zu erhöhen ist, ist nicht im Spruchverfahren zu entscheiden.
Rechtsgebiete:AktG, SpruchG
Vorschriften:AktG § 304, AktG § 305, AktG § 306 a.F., SpruchG § 5 Nr. 1, SpruchG § 16,
Verfahrensgang:LG Düsseldorf, vom 25.05.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 23.02.2008, Aktenzeichen: I-26 W 6/06 AktE anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-duesseldorf/olg-duesseldorf-beschluss-vom-23-02-2008-az-i-26-w-606-akte

"OLG-DUESSELDORF - 23.02.2008, I-26 W 6/06 AktE" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN