JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 23.02.2005, Aktenzeichen: III - 3 Ws 50/05
| Leitsatz: | Dem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund einer neuen Straftat des Verurteilten, die dieser nach dem Ende der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Zustellung des die Bewährungszeit verlängernden Beschlusses begangen hat, steht der Grundsatz des Vertrauensschutzes jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Verurteilte durch ein Anhörungsschreiben Kenntnis von der beabsichtigten Verlängerung der Bewährungszeit erlangt hatte und daher mit dieser Maßnahme rechnen musste. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 56 a, StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1, StGB § 56 f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Wuppertal 2 StVK 27/04 vom 28.12.2004 |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 23.02.2005, Aktenzeichen: III - 3 Ws 50/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 23.02.2005, III - 3 Ws 50/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum