JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 23.02.2000, Aktenzeichen: 22 W 81/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine 20jährige angehende Studentin, die nach dem Besuch einer Diskothek in einem ehemaligen Bahnhofsgebäude an einem Lichtmast hochklettert und auf eine auf den Bahngleisen stehende Elektrolokomotive springt, kann wegen der Schäden durch den dabei erlittenen Stromschlag weder den Betreiber der Bahnanlage noch den Inhaber der Diskothek ersatzpflichtig machen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, |
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