JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 22.07.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 251/08
| Leitsatz: | 1. Die für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Eigentümergemeinschaft anerkannten gesteigerten Treuepflichten können es verbieten, einen Anspruch (hier: auf "Räumung und Herausgabe" eines im Aufteilungsplan dem Antragsteller als Sondernutzungsfläche zugewiesenen offenen Kfz-Einstellplatzes, der inzwischen mit einer Garage bebaut ist und von der Gemeinschaft genutzt wird) geltend zu machen, bevor der Versuch einer Verhandlungslösung aus vom Antragsteller nicht zu vertretenden Gründen als gescheitert anzusehen ist. 2. Aus dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie der in FG-Verfahren entsprechend geltenden zivilprozessualen Hinweispflicht resultiert die Verpflichtung des FG-Richters, auf sachdienliche Anträge hinzuweisen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, FGG, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 242, FGG § 12, ZPO § 139, LG Düsseldorf, 19 T 300/07 vom 29.10.2008, AG Neuss, 73 II 49/07 WEG, |
Um den Volltext vom OLG-DUESSELDORF – Beschluss vom 22.07.2009, Aktenzeichen: I-3 Wx 251/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-DUESSELDORF - 22.07.2009, I-3 Wx 251/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum