JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 22.01.2001, Aktenzeichen: 2a Ss 1/01 - 1/01 II
| Leitsatz: | Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit der vom Angeklagten mit der Revision geltend gemachte Rüge der Nichterteilung des letzten Wortes ist nicht erforderlich auszuführen, was er vorgetragen hätte, wenn ihm das letzte Wort erteilt worden wäre. 2. Der Verstoß führt zwar nicht ohne weiteres zur Aufhebung des Urteils; in der Regel wird sich jedoch nicht ausschließen lassen, daß das Urteil auf diesem Fehler beruht. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 344 Abs. 2, StPO § 326 Satz 2, StPO § 258 Abs. 2 letzter Halbsatz, StPO § 258 Abs. 3, |
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