JuraForum.de > Urteile > OLG-DUESSELDORF > Beschluss vom 21.09.2005, Aktenzeichen: I-3 Wx 123/05
| Leitsatz: | Ein Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher auf Antrag für ungültig zu erklären, wenn der Verwalter - vom Rechtsbeschwerdegericht beanstandete - gravierende Defizite der Jahresabrechnung in der nachfolgenden Abrechnungsperiode nicht ausräumt und zudem die Gemeinschaft - ohne dass besondere Umstände dies rechtfertigen - mit den Kosten der erfolglosen Klage ihres Beiratsvorsitzenden gegen einen Wohnungseigentümer belastet. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG § 21 Abs. 4, WEG § 26, WEG § 23 Abs. 4, WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Düsseldorf 19 T 109/04 vom 18.04.2005 AG Neuss 72/27a II 195/02 |
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